Allgemeine Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für alle unsere Dienst leistungen und Lieferungen.Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im An gebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbarerklärt werden. Anderslautende oder abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

1.2 Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eventueller eigener Einkaufsbedingungen.

1.3 Alle unsere Angebote erfolgen freibleibend und gelten von uns erst durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung als angenommen und bestätigt.

1.4 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.5 Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

1.6 Angebote, die aufgrund ungenauer Angaben oder unvoll ständiger Unterlagen des Bestellers erfolgen, haben blass.

3. Technische Unterlagen

3.1 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Untertagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ausserhalb des Zwecks verwen den, zu dem sie ihr übergeben worden sind. Filme, die von uns aufgrund von Zeichnungen oder CAD-Daten erstellt werden, stellen Fertigungswerkzeuge dar und verbleiben unser Eigentum.

3.2 Mündliche Angaben unserer Angestellten sowie schriftliche Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich in unserer Auftrags bestätigung zugesichert sind.

4. Vorschriften und Normen Im Bestimmungsland

Der Besteller hat uns spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen im Bestimmungsland aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschnften und Normen an un serem Sitz.

5. Preise

5.1 Sofern in der Auftragsbestatigung nicht anders vermerkt, verstehen sich unsere Preise netto, ab Werk, exklusiv MwSt unverpackt, unverzollt.

5.2 Wir behalten uns – auch nach Auftragsbestätigung eine Preisanpassung vor, falls sich wahrend der Auftragsabwick lung herausstellt, dass die vom Besteller gelieferten Unter lagen von den Offert-Untertagen abweichen oder unvollständig waren.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit den Lieferungen und Leistungen oder kurz nach deren Ausführung. Wir behalten uns auch vor, bei Teillieferungen und Teilleistungen Rechnung zu stellen.Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rech nungsdatum, rein netto, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald uns anunserem Domizil der geschuldete Betrag zur freien Verfügung gestellt worden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen mit von uns nicht anerkannten Forderungen ist nicht zulässig.

6.2 Wir behalten uns vor, bei verspäteter Zahlung einen Ver zugszins zu berechnen, welcher 4% Ober dem jeweiligen Dis kontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz für weiteren Schaden bleibt vorbehalten.

6.3 Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder müssen wir aufgrund eines nach Ver tragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürch ten, die Zahlung des Bestellers nicht vollständig oder recht zeitig zu erhalten, sind wir ohne Einschränkung unserer gesetzlichen Rechte befugt,die weitere Ausführung des Ver trages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurück zubehalten, dies, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind oder wir genügend Sicherheiten erhalten haben. Kann eine solche Vereinbarung nicht innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden oder erhalten wir keinegenügende Sicherheit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Waren bis wir die Zahlungen vollständig erhalten haben.

8. Lieferumfang

Der Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen abschliessend aufgeführt. Bei waren, die im Auftrag des Bestellers angefertigt werden, sind Unter- oder Überlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge zulässig. Der Preis wird von uns gegebe nenfalls entsprechend angepasst.

9. Lieferfristen

9.1 Wir werden bemüht sein, die von uns genannten Liefertermine auch bei Auftreten von nicht vorhersahbaren Schwierigkeiten einzuhalten.

9.2 Ein Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.

9.3 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung aller Ver tragsverpflichtungen und Obliegenheiten durch den Besteller voraus.

9.4 Die Lieferfrist verlängert sich insbesondere angemessen,

a) wenn uns Angaben, die wir für die Fertigung des Auftrages benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nach träglich durch den Besteller abgeändert werden;
b) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unserer Gewalt liegen, wie Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver spätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohma terialien, Halb- und Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse;
c) wenn der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuüah renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

9.5 Der Besteller ist berechtigt für verspätete Lieferungen und Leistungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit der Besteller beweist, dass die Verspätung durch uns grobfahrtässig oder absichtlich verursacht und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Die ersten 2 Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Nach Erreichen eines Maximums der Verzugsentschädigung von 100% berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung hat der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirt schaftlich unzumutbar, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern.

9.6 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziffer 9 ausdrücklich genannten. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch gilt sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

10. Verpackung

Allfällig vom Besteller gewünschte Verpackung wird von uns besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

11. Versand und Transport

Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind uns rechtzeitig bekanntzugeben. Allfällige Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

12. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen

12.1 Vor Versand werden die Lieferungen und Leistungen von uns soweit üblich geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

12.2 Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bei Unterlassung gelten unsere Lieferung und Leistungen als genehmigt.12.3 Die mitgeteilten Mängel werden von uns so rasch als möglich behoben. Der Besteller hat uns hierzu Gelegenheit zu geben.

13. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Liefe rung ab Werk auf den Basteller über.

14. Gewährleistung, Haftung für Mängel

14.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk. Wird die Abnahme der Lieferung durch den Besteller aus Granden verzögert, die nicht von uns zu vertreten sind, endet die Gewährleistung spätestens 12 Monate nach Meldung dar Versandbereitschaft. Die Gewährleistungerlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn uns der Besteller keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

14.2 Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Be stellers alle Teile unserer Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder mangelhafter AusfOhrung bis zum Ablauf derGewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.Für ersetzte und reparierte Teile beginnt die Gewährlei stungsfrist neu zu laufen und dauert 3 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt.

14.3 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auf tragsbestätigung oder in Spezifikationen, die integrierender Bestandteil des Auftrages sind, ausdrUcklieh als solche be zeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesichertenEigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung. Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises oder auf eine Neuanfertigung der Ware. Ist eine Behebung des Mangels innert angemessener Frist nicht möglich und ist dem Besteller eine Teilannahme der Lieferung wirtschaftlich nicht zumutbar, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. ln diesem Fall werden dem Besteller nur die Beträge zurückerstattet, die uns für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.

14.4 Von unserer Gewährleistung und Haftung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung ent standen sind, z.B.infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind.

14.5 Für Leistungen und Lieferungen von Unterlieferanten, die vom Besteller vorgeschrieben werden, übernehmen wir die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungs verpflichtungender betreffenden Unterlieferanten.14.6 Wegen Mängeln in Material oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 14.1 bis 14.5 ausdrücklich genannten.14.7 Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Ne benpflichten haften wir nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

15. Ausschluss weiterer Haftungen

Die Fälle der wesentlichen Vertragsverletzung, deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt.Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. ln keinem Fall bestehen Ansprüchedes Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie vonanderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

16.1 Gerichtsstand für den Besteller und uns ist Baden. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen.

16.2 Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Delectrlc GmbH

Stand 6.03